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Pfändungsschutz: Aus Girokonto P-Konto machen

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Kartenterminal mit GeldkarteAb dem 1. Januar 2012 sollten Verbraucher ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen, wenn Pfändung droht oder das Konto bereit gepfändet wird.

Nach dem Jahreswechsel werden Girokonten nicht mehr vom Pfändungsschutz erfasst. Mit dem P-Konto wird sichergestellt, dass Betroffene trotz Pfändung dennoch weiterhin am allgemeinen bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen, ohne in weitere Verschuldung zu geraten.

Bis zu einem Grundfreibetrag von derzeit 1028,89 Euro ist das eigene Geld auf dem P-Konto vor Pfändung geschützt. Bei Unterhaltspflichten kann der pfändungssichere Betrag aufgestockt werden. Wer von Pfändung betroffen ist, sollte noch in diesem Jahr sein Girokonto auf ein Pfändungsschutzkonto umstellen lassen. Das Bundesverbraucherministerium empfiehlt, sich über die Konto-Umwandlung eine schriftliche Bestätigung von der Bank ausstellen zu lassen.

Jedes Kreditinstitut ist verpflichtet, ihren Kunden ein P-Konto anzubieten. Zudem sind die Banken dazu angehalten, für das Pfändungsschutzkonto keine separaten Gebühren zu erheben. Wenn doch zusätzliche Kosten anfallen, sollte man sich eine andere Bank für das P-Konto suchen.


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